Geschäftsordnung

 

Auf Grundlage der Vereinssatzung gibt sich der Verein nachfolgende Geschäftsordnung.

 

 

1. Der Vorstand

 

Der Vorstand arbeitet auf Grundlage der Vereinssatzung, der Beschlüsse, der Mitgliederversammlung, der eigenen Beschlüsse, sowie der allgemein gültigen Rechtsform.

 

2. Funktionsbilder des Vorstandes

 

Die Vorstandsmitglieder arbeiten nach dem vom Vorstand beschlossenen Funktionsbildern sowie der auf Beschluss des Vorstandes übertragenen und selbst     übernommen Aufgaben und Angelegenheiten in möglicher Zusammenarbeit mit anderen Vorstandsmitgliedern federführend bis zum Abschluss.

 

3. Sitzung des Vorstandes

 

1.   Sitzungen des Vorstandes werden durch den Vorsitzenden des Vereins oder durch einen vom Vorstand beauftragtes Mitglied einberufen.

2.   Die Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder durch ein vom Vorsitzenden

      beauftragtes Mitglied geleitet.  

3.   Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht öffentlich. Auf Einladung des Vorsitzenden können an    

      an den Vorstandssitzungen nich dem Vorstand zugehörige Personen teilnehmen.

4.   Die Sitzungen des Vorstandes finden mindestens einmal vierteljährlich statt. 

      Die Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes finden mindestens einmal monatlich 

      statt(außer in den Sommerferien des Landes Sachsen Anhalt).

5.   Von den Vorstandssitzungen ist den Vorstandsmitgliedern innerhalb von 14 Tagen ein vom 

      Versammlungsleiter unterzeichnetes Protokoll zuzuleiten, in dem zur nächsten

      Vorstandssitzung eingeladen wird.

 

4. Anträge

 

1.  Anträge an den Vorstand sind nur über die Vorstandsmitglieder einzureichen, gleiches 

     gilt für Anträge an die Mitgliederversammlung

2.  Die Reihenfolge der Abstimmung kommenden Anträge und Beschlüsse ist vor Beginn

     der Versammlung bekannt zu geben bzw. darüber abzustimmen.

 

5. Sponsoring

 

        Wenn ein Mitglied einen Sponsor für unseren Verein gewinnt, ist dem Vorstand vor Beginn der Maßnahme schriftlich mitzuteilen: wer ist Sponsor

    (auch bei  bestehenden Sponsoren)Art des Sponsorings bzw. Umfang der Maßname.

    Wurde dies vorher nicht mit dem Vorstand abgestimmt, kann die Maßname komplett unterbunden werden !!!!

 

   

6. Beschlussfassung

 

1. Die Beschlussfassung ergibt sich aus der Vereinssatzung.

2. Jedes Mitglied hat nur 1 Stimme, Stimmenübertragung ist nicht möglich.

    In den Vorstandssitzungen hat bei Stimmengleichheit der Vorsitzende bzw. bei dessen

    Verhinderung, sein Stellvertreter doppeltes Stimmrecht.

3. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung und in Vorstandssitzungen erfolgen offen. Die

    Stimmenabgabe erfolgt durch Handzeichen.

 

7. Wahlen

 

1. Wahlen sind grundsätzlich offen durchzuführen.

2. Ein abwesendes Mitglied kann gewählt werden, wenn dem Wahlleiter vor der Abstimmung eine 

    schriftliche Erklärung vorliegt, aus der die Bereitschaft die Wahl anzunehmen, hervorgeht.

3. Vor der Wahl sind die Kandidaten zu fragen, ob sie im Falle einer Wahl das Amt annehmen.

4. Über die Form Wahl (Block oder Einzelfall) ist vor der Wahl abzustimmen. 

    Der geschäftsführende Vorstand ist in jedem Fall getrennt von den übrigen Vorstandsmitgliedern  

    zu wählen.

5. Nach Beendigung der Wahl sind mindestens die Funktionen des geschäftsführenden

    Vorstandes bekannt zu geben.

6. Das Wahlergebnis ist durch die Wahlhelfer festzustellen, vom Versammlungsleiter oder  

    Wahlleiter bekannt zu geben und seine Gültigkeit ausdrücklich für das Protokoll schriftlich zu

    bestätigen.

 

 Stand: 19.07.2018 (Der Vorstand)