Satzung 

1. Name und Sitz 

1. Der Verein führt den Namen „HSG Osterburg“. Nach der Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht führt er den Zusatz „eingetragener Verein“ in der abgekürzten Fassung „e.V.“ 2. Der Verein hat seinen Sitz in 39606 Osterburg 

 

2. Zweck und Ziele des Vereins 

1. Der Verein ist parteipolitisch, religiös und rassistisch unabhängig.  

2. Der HSG Osterburg stellt sich die Aufgabe, den Handballsport, insbesondere die Nachwuchsarbeit und den Breitensport in seiner Gesamtheit zu fördern und zu verbreiten. 

3. Gemeinnützigkeit 

1. Der Verein verfolgt ausschließlich, unmittelbar und selbstlos gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 

2. Beschlüsse über eine eventuelle künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.


4. Mitgliedschaft  

1. Mitglied des Vereins kann jede juristische und natürliche Person, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, werden. 

2. Die Aufnahme als Mitglied in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Im Falle der Ablehnung ist der Antrag der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist endgültig.  

3. Für minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bedarf der Antrag der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. 

4. Die Mitgliedschaft endet: 
durch Tod des Mitgliedes, 
durch schriftliche Austrittserklärung, 
durch Ausschluss aufgrund eines Vorstandsbeschlusses.  

5. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Wirtschaftshalbjahres.  

6. a) Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn er trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeträgen oder von Umlagen im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach der Absendung der ersten Mahnung zwei Monate verstrichen sind und in dieser Mahnung die Streichung angedroht wurde. Der Beschluss des Vorstandes ist dem Mitglied mitzuteilen.  

b) Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann er durch Beschluss es Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungsnahme zu geben. Der Beschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzusenden. 

c) Gegen den Ausschlussbeschluss kann das Mitglied Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zusendung des Beschlusses beim Vorstand einzulegen und zu begründen. Sollte der Vorstand der Beschwerde nicht abhelfen, ist die Beschwerde der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen.  

5. Ehrenmitgliedschaft 

1. Mitglieder, die sich innerhalb des Vereins besonders um die Förderung des Sports verdient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes und durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. 

2. Ehrenmitglieder sind von der Betragszahlung befreit und erhalten Ehrenkarten für alle Heimspiele des HSG Osterburg. 

3. Werden zu einem späteren Zeitpunkt Tatsachen bekannt, die einer Ernennung zum Ehrenmitglied des Vereins entgegengestanden hätten, kann die Mitgliederversammlung über die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft beschließen. 

6. Rechte der Mitglieder 

Die Mitglieder des HSG Osterburg haben das Recht: 

1. An allen Mitgliederversammlungen teilzunehmen, auf die Gestaltung der Tagesordnung Einfluss zu nehmen und sich zu allen Fragen des Vereins zu äußern; 

2. Anfragen und Anträge an den Vorstand sowie die Mitgliederversammlung zu richten; 

3. Auskünfte vom Vorstand zu Fragen des Vereinslebens zu fordern; 

4. Mitglieder, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, sind stimmberechtigt, wählbar sind Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres; 

5. Die dem Verein zur Verfügung stehenden Einrichtungen, Anlagen und Materialien in Anspruch zu nehmen. 

7. Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet: 

1. Die Richtlinien des DHB, des Landes- und Kreisverbandes sowie die Satzung und Ordnung des Vereins strikt einzuhalten. 

2. Die Mitgliedsbeiträge in der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Höhe, entsprechend des Festlegungen in der Beitragsordnung des HSG Osterburg zu entrichten. Erfolgt die Beitragszahlung nicht zum festgelegtem Termin, so entscheidet der Vorstand über den Fortbestand der Mitgliedschaft. 

3. Alle sportlichen Einrichtungen, Anlagen und Materialien schonend zu behandeln und bei schuldhafter Verletzung dieser Verpflichtung Schadensersatz zu leisten. 

4. An den Veranstaltungen des Vereins aktiv teilzunehmen. 

8. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind: 

· Die Mitgliederversammlung und 
· der Vorstand 

9. Die Mitgliederversammlung 

1. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestes ein mal im Jahr als Jahreshauptversammlung oder wenn es die Belange des Vereins erfordert, einzuberufen, wenn ein drittel der Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe bei Vorstand beantragt. 

2. Die Einberufung hat schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen mit Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung seinem Stellvertreter oder bei dessen Verhinderung einem von der Mitgliederversammlung gewählten Versammlungsleiter. 

3. Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufende Mitgliederversammlung. Sie entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Mehrheitsbeschluss ist für alle Mitglieder des Vereins bindend. Die Abstimmung kann offen oder auf Beschluss der Mitgliederversammlung geheim erfolgen. 

4. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied, der das 18. Lebensjahr vollendet oder durch seinen Erziehungsberechtigten vertreten wird. 

5. Die gefassten Beschlüsse sind vom Schriftführer des Vereins zu protokollieren und den Mitgliedern zur Kenntnis zu geben. Das Protokoll ist vom Schriftführer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen. 

6. Zur Behandlung wichtiger Fragen kann der Vorstand zu den Mitgliederversammlungen sachkundige Personen oder Gäste einladen. Diese haben kein Stimmrecht. 

7. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: 

a. Wahl des Vorstandes, 
b. Wahl der Revisoren, 
c. Beschlussfassung über die Anträge zur Tagesordnung, 
d. Entgegennahme und Beschlussfassung über den Tätigkeitsbereich des Vorstandes, des Geschäfts- und Kassenberichtes und des Berichtes der Revisionen, 
e. Ernennung von Ehrenmitgliedern, 
f. Beschlussfassung über Satzungsänderungen, 
g. Beschlussfassung über Mitgliedsbeiträge, Umlagen und Gemeinschaftsleistungen, 
h. Beschlussfassung über die Beschwerde von Mitgliedern nach Ausschluss durch den Vorstand, 
i. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins. 

10. Der Vorstand 

1. Der Vorstand des Vereins besteht aus fünf Mitgliedern: 

a. dem Vorsitzenden 
b. dem stellvertretenden Vorsitzenden 
c. dem Spielwart 
   

2. Der Vorstand wird auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Seine Mitglieder amtieren bis zur Neuwahl von Nachfolgern. Vorstandsmitglieder können während ihrer Amtszeit durch die Mitgliederversammlung abgewählt werden, wenn sie die ihnen übertragenen Aufgaben nicht entsprechend der Satzung ausüben oder aus persönlichen Gründen nicht mehr ausüben können. 

3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis ist man sich darüber einig, dass der stellvertretende Vorsitzende nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden vertretungsberechtigt ist. Im Innenverhältnis ist man sich darüber einig, dass bei Bank- und Finanzierungsgeschäften von über 100,00 € generell zwei Unterschriften von Vorstandsmitgliedern (auch aus dem erweiterten Vorstand) erforderlich sind, wobei unter ihnen der 1. Vorsitzende oder bei Verhinderung der Stellvertreter unterzeichnen müssen. 

4. Aufgaben des Vorstandes sind: 

a. die laufende Geschäftsführung des Vereins, 

b. die Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und die Durchführung ihrer Beschlüsse. 

5. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und mindestens zwei weitere Mitglieder des Vorstandes zur Vorstandessitzung anwesend sind. Beschlüsse des Vorstandes sind im Protokollbuch festzuhalten und vom Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Protokollführer zu unterschreiben. 

6. Vorstandsmitglieder erhalten auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09. 05. 2012 eine jährliche Aufwandsentschädigung.

11. Mitgliedsbeiträge 

1. Die Höhe der Beiträge und die Fälligkeit regelt die Betragsordnung. 

2. Die Betragsordnung wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. 

12. Die Revisionen 

1. Die Mitgliederversammlung wählt bei der Wahl des Vorstandes auch mindestens zwei Revisoren. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Revisoren dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein. Sie unterliegen keiner Weisung oder Beaufsichtigung durch den Vorstand. Die Revisoren haben das Recht, an allen Vorstandssitzungen teilzunehmen sowie Kontrollen der Kasse, des Kontos und der Belege vorzunehmen. Sie besitzen kein Stimmrecht. Nach Abschluss des Geschäftsjahres haben die Revisoren die Gesamtprüfung der Kassen, des Kontos und der Belege vorzunehmen. Die Prüfungen erstrecken sich auf rechnerische und sachliche Richtigkeit. Über das Ergebnis der Prüfung ist der Mitgliederversammlung zu berichten. 

13. Geschäftsjahr 

1. Als Geschäftsjahr wurde das abweichende Wirtschaftsjahr gewählt. Es beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember des jeweiligen Jahres. 
14. Auflösung des Vereins 

1. Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung. 

2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der Rechtsfähigkeit fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Osterburg. 

3. Das Protokoll über die Auflösung ist mit dem Schriftgut des Vereins (Kassenbücher usw.) dem Kreissportbund zur Aufbewahrung zu übergeben. 

© HSG Osterburg e.V. - letzte Aktualisierung am 19.07.2018